Seit dem 01.01.2011 besteht für Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn ein Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen besteht:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld und/oder
- Kinderzuschlag
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Es können folgende Leistungen übernommen werden:
- Lernförderung
- Schulbedarf
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Beiträge zu Vereinen und Verbänden (gilt nur für Schüler bis 18 Jahre)
- Schülerbeförderungskosten
- Mittagsverpflegung
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An unserer Schule berät Sie Herr Andreas Stach. |
Sie erreichen ihn über unser Kontaktformular oder unter Mail: schulsozialarbeit@esbk.de
Persönlich sprechen können Sie Herrn Stach während seiner Dienstzeiten an unserer Schule.
Donnerstag: 8:00 Uhr – 13:30 Uhr, ansonsten nach Terminabsprache.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
- Infos vom Schulministerium
- Infos vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
- Infos vom Märkischen Kreis