Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,
ab Montag, 27.04.2020 gilt auch am ESBK die Pflicht zum Tragen eines Mund-Naseschutzes. Diese Pflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände und im gesamten Gebäude.
Die erforderliche Bedeckung von Mund und Nase kann auch durch einen behelfsmäßigen Mund-Nasen-Schutz erfolgen (selbstgefertigt oder Schaltuch oder ähnliches).
Bitte arbeiten Sie aktiv daran mit, die höchst mögliche Sicherheit für alle Personen zu erreichen.
Ihre Schulleitung
K. Störring und U. Fröndhoff