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Neuordnung des Ausbildungsberufs "Zahnmedizinische Fachangestellte"

Am 01. August 2022 treten der neue Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Zahnmedizinische Fachangestellte" sowie die neue Ausbildungsordnung in Kraft.

Pilotprojekte "Qualitätsmanagement" und "EDV-gestützter Abrechnungsunterricht" in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer

Alle Auszubildenden der Ausbildungsjahrgänge 2020 und 2021 nehmen am Unterrichtsfach "Qualitätsmanagement" in der Unterstufe verpflichtend teil. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Unterrichtsfaches erhält der Auszubildende ein Zertifikat der Zahnärztekammer. Für leistungsfähige Auszubildende besteht in Absprache mit dem Ausbilder und der Kammer die Möglichkeit,  im zweiten Ausbildungsjahr das zweite Modul Qualitätsmanagement  zu absolvieren. Auch hier wird der erfolgreiche Abschluss nach einer schrifltichen Abschlussprüfung mit einem Zertifikat der Zahnärztekammer belohnt.  Sie finden hier eine Übersicht der Zahnärztekammer, die die Vernetzung der schulischen Basismodule QM I und QM II mit den Inhalten der dritten Fortbildung der Zahnärztekammer (QM III) verdeutlicht, die erst nach Abschluss der Berufsausbildung absolviert werden kann.

Ab dem Ausbildungsjahrgang 2022 haben die Auszubildenden weiterhin die Möglichkeit eine Zusatzqualifizierung im Qualitätsmanagement zu erwerben, die am Ende der Ausbildung auf Basis einer schriftlichen Abschlussprüfung zertifiziert werden kann. Die Vorbereitung auf diese Prüfung wird weiterhin im für alle Auszubildenden verpflichtenden Differenzierungsbereich stattfinden.

Seit dem Schuljahr 2014/15 findet der Unterricht im Fach Abrechnungswesen in der Mittelstufe und seit 2015/16 in der Oberstufe zusätzlich edv-gestützt statt. Die Auszubildenden erlernen hier, zahnärztliche Leistungen praxisbezogen am PC abzurechnen. Zum Ende ihrer Ausbildung erhalten sie über ihre Teilnahme an diesem Projekt ein Zertifikat, das in Kooperation mit der Zahnärztekammer ausgestellt wird.

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