Betriebliche Ausbildung Einzelhandel
Der Ausbildungsbetrieb hat in erster Linie für die berufspraktische Ausbildung zu sorgen. Hierfür bindend ist im Einzelhandel die Ausbildungsordnung für die Einzelhandelsberufe „Verkäufer/Verkäuferin" und „Kaufmann/Kauffrau" im Einzelhandel. Darin sind fünf Ausbildungsmittel festgelegt:
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes (Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel und Verkäufer/in)
- Ausbildungsdauer
- für den Beruf Verkäufer/Verkäuferin zwei Jahre.
- für den Beruf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel drei Jahre.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Vorbildung, Notendurchschnitt), kann die Ausbildungsdauer auch verkürzt werden. - Ausbildungsberufsbild (Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind)
- Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse)
- Prüfungsanforderungen
Strukturkonzept der Einzelhandelsberufe
- zwei getrennte Ausbildungsberufe mit gemeinsamen Inhalten im 1. und 2. Ausbildungsjahr
- Modulares Konzept der Ausbildung, aber Beibehaltung des Berufsprinzips
- Bausteinprinzip (2- und 3-jähriger Beruf)
- Sicherung einer bedarfsgerechten Ausbildung
- Anpassung an neue Sortimentsstrukturen
- Verstärkung der Kundenorientierung
- Erhöhung der Attraktivität für Jugendliche
- Perspektiven für Fortbildung und Karriere
Als Besonderheit ist festzustellen, dass die Ausbildungsinhalte der beiden Teilberufe in Bausteine gegliedert sind.
- Pflichtbausteine: Acht Pflichtbausteine sind für Verkäufer(innen) und Kaufleute im Einzelhandel verbindlich.
- Wahlbausteine: Je nach Art des Ausbildungsbetriebes werden geeignete Bausteine zusammengestellt, in denen der Ausbildungsbetrieb auch ausbilden kann.
Die nachfolgenden Abbildungen stellen die Regelungen der Ausbildungsordnung in dieser Frage dar.
Zuordnung der Pflicht- und Wahlbausteine
Für beide Ausbildungsberufe gibt es acht inhaltsgleiche Pflichtbausteine für das 1. und 2. Ausbildungsjahr sowie einen Wahlbaustein (aus 4) im 2. Ausbildungsjahr.
Kaufleute im Einzelhandel werden darüber hinaus im 3. Ausbildungsjahr im Pflichtbaustein „Einzelhandelsprozesse" sowie in drei aus acht Wahlbausteinen ausgebildet. Von den gewählten Bausteinen muss einer aus den Nummern 1-3 stammen.
Im Folgenden werden beispielhafte Ausbildungskonzepte vorgestellt:
Prüfung Einzelhandel
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung genannten Kenntnisse und Fertigkeiten auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung zum Verkäufer, zur Verkäuferin besteht aus 4 Prüfungsbereichen:
1. Verkauf und Marketing
2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
4. Fallbezogenes Fachgespräch
Die Bereiche 1. bis 3. werden schriftlich, der 4. Bereich mündlich geprüft. In jedem Prüfungsbereich können bis 100 Punkte erreicht werden, wobei folgender Notenschlüssel zu Grunde gelegt ist:
- 100 bis 92 Punkte Note 1 - sehr gut
- unter 92 bis 81 Punkte Note 2 - gut
- unter 81 bis 67 Punkte Note 3 - befriedigend
- unter 67 bis 50 Punkte Note 4 - ausreichend
- unter 50 bis 30 Punkte Note 5 - mangelhaft
- unter 30 bis 0 Punkte Note 6 - ungenügend
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erzielt wurden:
- in keinem Prüfungsbereich "ungenügend" (unter 30 Punkte) und
- im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch",
in zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche und
im Gesamtergebnis mindestens „ausreichend" (mindestens 50 Punkte).
Für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel wurde die „gestreckte Prüfung" nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG eingeführt, d.h. die Abschlussprüfung wird in zwei Teile aufgeteilt. Eine Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt. Die zugrunde liegende "Verordnung über die
Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel" trat am 1. Juli 2009 in Kraft und löst die Erprobungsverordnung von 2007 ab. Durch diese neue Verordnung wird das klassische Prüfungsmodell der punktuellen Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch die Gestreckte Prüfung abgelöst.
Die gestreckte Prüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung,
- Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Ausbildungsjahr statt. Er ist deckungsgleich mit der schriftlichen Prüfung der Verkäufer.
- Teil 2 der gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.
Profile der Ausbildungsberufe
Aufgaben und Tätigkeiten der Verkäufer/innen[1]
Sie haben je nach Betrieb oder Abteilung z.B. mit Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmitteln, Unterhaltungselektronik oder Wohnbedarf zu tun. Verkäufer/innen nehmen Warenlieferungen an, sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus. Regelmäßig führen sie Qualitätskontrollen durch, prüfen den Lagerbestand und bestellen Waren nach. Ihre Hauptaufgabe besteht in Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Kunden. Beim Kassieren prüfen Verkäufer/innen die Echtheit der Geldscheine, achten auf die richtige Ausgabe des Wechselgeldes oder wickeln Zahlungen bargeldlos mit Kredit- oder Geldkarten ab. Ggf. verpacken sie die Ware oder machen sie versandfertig. Darüber hinaus wirken sie bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mit. Vor allem in kleinen Geschäften helfen sie beim Dekorieren der Verkaufsräume und Schaufenster.
Film der Bundesagentur für Arbeit "Verkäufer/in"
[1] Ausführliche Darstellungen und Charakteristiken der Aufgaben und Tätigkeiten sind der Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Folge hierzu folgendem Link: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=6628
Aufgaben und Tätigkeiten der Kaufleute im Einzelhandel[2]
Sie verkaufen Konsumgüter wie z.B. Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände. Kaufleute im Einzelhandel führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten ggf. Reklamationen. Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren, nehmen Lieferungen entgegen, prüfen deren Qualität und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Waren aus und helfen beim Auffüllen der Regale sowie bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen wirken Kaufleute im Einzelhandel mit. Sie beobachten den Markt, die Konkurrenz sowie den Warenfluss im eigenen Geschäft und beeinflussen die Sortimentsgestaltung entsprechend.
Film der Bundesagentur für Arbeit "Kaufmann/-frau im Einzelhandel"
[2] Ausführliche Darstellungen und Charakteristiken der Aufgaben und Tätigkeiten sind der Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Folge hierzu folgendem Link:http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=6580
Auch Auszubildende des Eugen-Schmalenbach-Berufskollegs präsentieren ihren Ausbildungsberuf in zwei kurzen Filmen:
Schulische Ausbildung Einzelhandel
Die Ausbildung in der Schule
Durch die curriculare Verbindung der Ausbildungsberufe Verkäufer/ Verkäuferin und der Kaufleute im Einzelhandel wurde ein Gesamtkonzept für die Ausbildungsberufe des Einzelhandels geschaffen. In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die Inhalte identisch. Dadurch wird die Durchlässigkeit des Ausbildungsberufs Verkäufer/ Verkäuferin zu dem dreijährigen Ausbildungsberufs sichergestellt.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Der Rahmenlehrplan ist nach dem Lernfeldkonzept strukturiert.
- Inhaltlicher Gleichlauf der Ausbildung in den ersten beiden Jahren,
- Gemeinsame Beschulung von Verkäuferinnen, Verkäufern und Kaufleuten im EH in einer Klasse
- Die Orientierung des Unterrichts erfolgt an typischen Geschäfts- und Arbeitsprozessen, nicht an der Fachstruktur.
- Warenverkaufskundeunterricht wird im Differenzierungsbereich (Wahlbereich) unseres Berufskollegs angeboten.
profil verkaeufer
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Film der Bundesagentur für Arbeit Verkäufer/in