Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte und Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,

Achtung

ab Montag, 27.04.2020 gilt auch am ESBK die Pflicht zum Tragen eines Mund-Naseschutzes. Diese Pflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände und im gesamten Gebäude.

Die erforderliche Bedeckung von Mund und Nase kann auch durch einen behelfsmäßigen Mund-Nasen-Schutz erfolgen (selbstgefertigt oder Schaltuch oder ähnliches).

Bitte arbeiten Sie aktiv daran mit, die höchst mögliche Sicherheit für alle Personen zu erreichen. 

Ihre Schulleitung

K. Störring und U. Fröndhoff