Inhaltsübersicht

Inhalt - 1 Das Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg - 2 Leitbild - 3 Zusammenarbeit Schüler - Lehrer - 4 Schulleben
5 Qualifikation von Lehrerinnen u. Lehrern - 6 Öffnung der Schule - 7 Die Bildungsgänge des ESBK im Einzelnen

Inhalt Teilzeitschulische Bildungsgänge

7.2.1 Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel - 7.2.2 Bürokauffrau/Bürokaufmann - 7.2.3 Industriekauffrau/Industriekaufmann
7.2.4 Informationstechnologie - 7.2.5 Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r - 7.2.6 Steuerfachangestellte/r
7.2.7 Groß- und Außenhandelskauffrau/-kaufmann - 7.2.8 Verwaltungsfachangestellte/r
7.2.9 Medizinische/r Fachangestellte/r - 7.2.10 Bankkauffrau/-kaufmann - 7.2.11 Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r


7.2 Teilzeitschulische Bildungsgänge

7.2.11 Zahnmedizinischer/r Fachangestellte/r

Profil des Bildungsgangs

In dem dreijährigen Bildungsgang Zahnmedizinische Fachangestellte, der seit 1976 an unserer Schule eingerichtet ist und von etwa 100 Schülerinnen in vier Klassen besucht wird, werden den Auszubildenden vertiefte und systematisch vernetzte Fachkenntnisse in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern vermittelt. Gleichzeitig werden auch die personalen und sozialen Kompetenzen verstärkt. Hierzu tragen insbesondere die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bei. So schaffen wir gute Voraussetzungen, dass unsere Auszubildenden die Abschlussprüfung bestehen und erfolgreich in den Zahnarztpraxen mitarbeiten können. Außerdem steigt durch die erhaltene kaufmännische Grundbildung ihre berufliche Mobilität.

Auf der Basis der Neuordnung der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten hat die Bildungsgangkonferenz eine didaktische Jahresplanung entwickelt, die die veränderten Berufsanforderungen ebenso berücksichtigt wie die Ausbildungsvoraussetzungen. Der neue Lehrplan für die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten erfordert von den Unterrichtenden im Bildungsgang zusätzlichen Einsatz, um den neuen Anforderungen im Unterricht gerecht werden zu können und die Auszubildenden optimal auf die neu gestaltete Abschlussprüfung vorbereiten zu können.

Konkret wurden den einzelnen Bündelungsbegriffen (Fächer) die Zielformulierungen der Lernfelder unter Abstimmung der zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden zugeordnet. Anschließend sind die Inhalte und Methoden festgelegt worden, über die die angestrebten Kompetenzen der Zielformulierungen erreicht werden sollen. So konnte im Unterricht ein deutlicherer Handlungsbezug durch das Bearbeiten von Lernsituationen erreicht werden, ohne dass die Festigung des theoretische Wissen vernachlässigt wurde.

Der Praxisbezug und die Veranschaulichung insbesondere im Fach Behandlungsassistenz wird sichergestellt durch Schaumodelle und Instrumente sowie durch Modelle, die die Schülerinnen selbst erstellen. Beispielhaft für die Ausweitung des selbstgesteuerten Lernens soll der Einsatz von Lernsoftware im Bereich der Röntgenkunde und des Strahlenschutzes genannt werden.

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes verlangte auch eine andere Art der Berichtsheftführung. Die Schülerinnen hatten in der Umsetzung der ungewohnten Anforderungen an die Ausbildungsnachweise enorme Schwierigkeiten. Daher sind workshops zum Thema „Berichtsheftführung“ durchgeführt worden. Bewährt haben sich auch die zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung angeboten Kurse in den Fächern Behandlungsassistenz, Leistungsabrechnung sowie Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen.

Wichtig ist den Unterrichtenden im Bildungsgang, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, der Bezirksstelle Lüdenscheid und den einzelnen Ausbildungspraxen fortzusetzen und zu verstärken. In den nächsten Jahren wollen wir einen besonderen Akzent auf das Problem des Ausbildungsabbruchs legen. In enger Kooperation mit dem Ausbildungsberater der Bezirksstelle Lüdenscheid, wollen wir überlegen, durch welche Maßnahmen die Einstiegsphase in die Ausbildung erfolgreicher gestaltet werden kann und wie die Konflikte während der Ausbildung besser bewältigt werden können. Wenn es gelingt die Abbrecherquote zu senken, verbessert sich auch die Ausbildungssituation im Bildungsgang, denn dann könnte die Zweizügigkeit in allen Jahrgangsstufen gewährleistet sein. Für die Ausbildungspraxen können wir dann auch weiterhin alternative Wochentage für den Unterricht in der selben Jahrgangsstufe anbieten. In die o.a. Überlegungen ist auch die verstärkte Förderung lernschwacher Schülerinnen einzubeziehen. Die begabteren und ehrgeizigeren Schülerinnen unterstützen wir in ihrem Bemühen, die Ausbildungsdauer zu verkürzen und die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen.

In den Fachklassen des Bildungsgangs werden regelmäßig außerschulische Bildungsangebote wahrgenommen, die Ansätze zur Vertiefung medizinischer und zahnmedizinischer Zusammenhänge gewährleisten. Eine praxisnahe Ausbildung wird nicht nur dadurch sichergestellt, dass der Unterricht in Abrechnung und Fachkunde von Praktikerinnen erteilt wird, sondern es werden auch regelmäßig externe Fachleute eingeladen. Diese Öffnung des Unterrichts erfolgt durch Gastreferenten aus der Dentalindustrie, die zu den Bereichen Hygiene und Röntgen referieren. Die Neustrukturierung der Abrechnung in den Zahnarztpraxen im letzten Jahr durch die Einführung der Festzuschüsse für den Zahnersatz ist z. B. den Oberstufen durch einen Basiskurs vermittelt worden. Hierzu wurde eine Referentin der KZV-WL gewonnen.

Neben den Weiterbildungen, die notwendig werden, um die Zielsetzungen der neuen Ausbildungsordnung umsetzen zu können, wird auch in den nächsten Jahren darauf geachtet werden müssen, dass die rechnergesteuerte Verwaltung und hier insbesondere die Abrechnung durch entsprechende Qualifizierungen der Lehrkräfte sicher gestellt werden kann. Die Kolleginnen und Kollegen im Bildungsgang sind motiviert und leistungsorientiert. So hat beispielsweise die Lehrkraft für Praxismanagement an der Aufstiegsfortbildung „Assistentin für Zahnärztliches Praxismanagement“ bei der Zahnärztekammer Rheinland teilgenommen. Zusätzliche Investitionen in Computerfachräume werden vom Schulträger bereitzustellen sein.

Bisherige Entwicklungen und Ziele

Die o. a. Maßnahmen zur Öffnung des Unterrichts und zur Optimierung der Ausbildung sollen weiterhin durchgeführt werden.

Die Erfahrungen mit dem neuen Lehrplan und der Lernfelddidaktik sollen ausgewertet werden, damit die bisherigen Entscheidungen kritisch überprüft und verbessert werden können. Hierbei soll auch verstärkt nach Möglichkeiten des fächerübergreifenden Unterrichts gesucht werden. Dies gilt nicht nur für die berufsbezogenen, sondern ebenso für die berufsübergreifenden Fächern. Hier ist zunächst sicherzustellen, dass das Fach Deutsch/Kommunikation kontinuierlich wenigstens in der Unterstufe des Bildungsgangs unterrichtet wird.

Mit den Kolleginnen und Kollegen muss auch die Form der Leistungsüberprüfung diskutiert werden, da die Durchsicht der Klassenarbeiten zeigt, dass immer noch ein Schwerpunkt auf der Sicherung abfragbaren Wissens liegt. Eine Orientierung an der Art der Aufgabenstellung in der Abschlussprüfung wird den Zielen des Lehrplans eher gerecht und bereitet die Schülerinnen auch besser auf die Prüfungsanforderungen vor.

Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ist die Ergänzung und Modernisierung der Ausstattungserfordernisse insbesondere für den Fachkundeunterricht einzufordern. In diesem Zusammenhang muss auch immer wieder die Frage der Einführung einer Praxisverwaltungssoftware angesprochen werden. Die Anforderungen, die im Medienentwicklungskonzept der Schule für den Bildungsgang formuliert worden sind, sind weiter aktuell.

Die von der Schulleitung gewünschte Umfrage bei den Ausbildenden zur Organisation des Berufsschulunterrichts soll in der nächsten Bildungsgangkonferenz vorgestellt werden. Die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beschulungsmodelle sind zu erörtern.

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