Zwischenprüfung
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist die Zwischenprüfung abzulegen. Sie wird schriftlich durchgeführt und dauert 60 Minuten.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil.
Für den schriftlichen Teil der Prüfung sind folgende zeitlichen Höchstwerte vorgegeben:
1. Behandlungsassistenz = 150 Minuten
2. Praxisorganisation und Verwaltung = 60 Minuten
3. Abrechnungswesen = 90 Minuten
4. Wirtschafts- und Sozialkunde = 60 Minuten
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses des schriftlichen Teils der Prüfung wird das Ergebnis im Bereich Behandlungsassistenz doppelt gewichtet.
Im praktischen Teil der Abschlussprüfung soll in 60 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeitet und in einem Prüfungsgespräch erläutert werden.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn der praktische Teil der Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist und auch im schriftlichen Teil in
drei Bereichen wenigstens „ausreichende“ Noten erreicht worden sind.
Werden die Leistungen in einem Bereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Die Abschlussprüfung darf bei Nichtbestehen zweimal
wiederholt werden.
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