Neuordnung

Der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte ist im Jahre 2001 neu geordnet worden, da veränderten Anforderungen im Arbeitsbereich der Zahnarztpraxis Rechnung getragen werden mussten. Die gestiegenen Leistungsansprüche haben sich auch in der neuen Berufbezeichnung, die früher Zahnarzthelferin lautete, niedergeschlagen. Zahnmedizinische Fachangestellte unterstützen den Zahnarzt bei allen Tätigkeiten im Bereich der Praxisorganisation, der Praxisverwaltung und bei der Behandlung der Patienten.

Berufsbild

Die Auszubildenden sollen den verständnisvollen Umgang mit den Patienten und den Mitgliedern des Praxisteams lernen, und sie sollen befähigt werden, bei der Patientenbehandlung sachkundig Hilfe zu leisten. Sie sollen auch die Bedeutung des Gesundheitswesens für den Einzelnen und für unsere Gesellschaft einschätzen können und so im Privaten wie im Beruflichen verantwortungsbewusst handeln. Der zielgerichtete Einsatz der die Praxisarbeit unterstützenden Technologien muss beherrscht werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Durch zertifizierte Weiterbildung kann die Zahnmedizinische Fachangestellte aufsteigen, z.B. zur

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