Gemäß dem gültigen Lehrplan werden die Auszubildenden in folgenden Fächern unterrichtet:
Berufsübergreifender Lernbereich:
Religionslehre, Politik/Gesellschaftslehre, Deutsch/Kommunikation und Sport/Gesundheitsförderung
Berufsbezogener Lernbereich:
Allgemeine Wirtschaftslehre, Steuerlehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Fachenglisch.
Im Fach Allgemeine Wirtschaftslehre werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, das Arbeitsrecht, die soziale Sicherung, das Handels- und Gesellschaftsrecht, die Investitionen, die Finanzierung und die Grundzüge der Wirtschaftsordnung und der Wirtschaftspolitik unterrichtet.
Schwerpunkte des Rechnungswesens sind die Finanzbuchhaltung, das Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften und Abschlusstechniken, das Erstellen von Jahresabschlüssen sowie das Fachrechnen.
Die steuerliche Facharbeit erfordert die Anwendung der Vorschriften der Abgabenordnung, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und des Bewertungsgesetzes.
Der Unterricht erfolgt in den im Lehrplan vorgegebenen Lernfeldern, durchsetzt mit derzeit 32 Lernsituationen.
Berufsschultage:
Auf Beschluss der Bildungsgangkonferenz wird der Unterricht in den ersten drei Schulhalbjahren an 2 Berufsschultagen mit jeweils 6 – 7 Stunden, vom 4. bis zum 6. Schulhalbjahr nur noch an einem Berufsschultag mit 9 Unterrichtsstunden durchgeführt.
Zugriffe heute: 1 - gesamt: 1394.