Zwischenprüfung
Zielsetzung:
Die Zwischenprüfungsoll den Ausbildungs- bzw. Leistungsstand des Auszubildenden zeigen soll die Möglichkeit geben, Defizite im Hinblick auf die Abschlussprüfung rechtzeitig ausgleichen zu können, in dem mögliche Fördermaßnahmen eingeleitet bzw. zu erarbeitet werden die Ausbildungsqualität sichern den Ernstfall Abschlussprüfung üben (Stressfaktor, Wissensfülle etc.)
Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr (meistens im November) abgelegt.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über die Berufsschule (Klassenlehrer) oder direkt bei der Rechtsanwalts- und Notarkammer (Hamm). Hierfür ist ein Formblatt notwendig, das von den KlassenlehrerInnen rechtzeitig vor Ende der Anmeldefrist verteilt wird.
Wichtig:
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungskriterium für die spätere Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung ist dabei ohne Bedeutung. Da die Zwischenprüfung nur einmal jährlich stattfindet bedeutet eine Nichtteilnahme in der Mittelstufe (z.B. aufgrund von Krankheit), dass die die Ausbildungszeit nicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden kann!
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlicher Prüfung. Am Tag des Bestehens der mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis.
Voraussetzungen für die Zulassung:
- das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
- die Teilnahme an der Zwischenprüfung
- Rechtzeitige Anmeldung
Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus je fünf Prüfungsteilen, wobei sich die Inhalte leicht je nach Ausbildungsberuf (Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r) unterschieden.
| Rechtsanwaltsfachangestellte/r | Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r | |
| Kostenrecht | Rechtsanwaltsgebührenrecht | Gebühren- und Kostenrecht |
| Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde | Insbesondere: bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Grundlagen des Verfassungsrechtes, des Wirtschaftens und der Wirtschaftspolitik, Geld und Zahlungsverkehr, Kredit | Insbesondere: bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Grundlagen des Verfassungsrechtes, des Wirtschaftens und der Wirtschaftspolitik, Geld und Zahlungsverkehr, Kredit |
| Verfahrensrecht | Zivilprozessrecht | Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit |
| Rechnungswesen | insbesondere: berufsbezogenes Rechnen und Buchführung | insbesondere: berufsbezogenes Rechnen und Buchführung |
| Fachbezogene Informationsverarbeitung |
Textverarbeitung (60 Minuten): Formulieren und Gestalten eines fachkundlichen Textes nach Vorgaben mit Hilfe automatischer Textverarbeitung. Textverarbeitung (30 Minuten): Erfassen und Gestalten eines fachkundlichen Textes mit Hilfe automatisierter Textverarbeitung |
Textverarbeitung (60 Minuten): Formulieren und Gestalten eines fachkundlichen Textes nach Vorgaben mit Hilfe automatischer Textverarbeitung. Textverarbeitung (30 Minuten): Erfassen und Gestalten eines fachkundlichen Textes mit Hilfe automatisierter Textverarbeitung |
Mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung findet als Gruppenprüfung statt, wobei jeder Teilnehmer ca. 15 bis 20 Minuten geprüft wird.
Berufsschulabschluss
Neben dem Berufsabschluss als Rechtsanwalts- und Notarfachanstellte/r durch die Rechtsanwalts- und Notarkammer in Hamm (= Prüfungszeugnis) erhalten Sie vom Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg beim Erreichen bestimmter schulischer Leistungen den Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule).
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsgangs den Anforderungen entsprechen. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Fächer (z.B. Datenverarbeitung, Religion) werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst.
Dabei werden die Noten der Fächer, die entsprechend der Stundentafel mit drei oder mehr Wochenstunden unterrichtet werden, doppelt gewichtet. Es wird auf eine Stelle hinter dem Komma - ohne Rundung - gerechnet.
Der Berufsschulabschluss ist mit dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig.
Die Fachoberschulreife wird in Verbindung mit dem Berufsschulabschluss erreicht, wenn eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreicht wird und die Berufsabschlussprüfung (Kammer-Prüfung) bestanden wird und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse (oder eine andere Fremdsprache) nachgewiesen werden.
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