Wann findet die Abschlussprüfung statt?

Die IHK-Abschlussprüfungen werden für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/ Industriekauffrau zeitlich und inhaltlich bundeseinheitlich durchgeführt. Die voraussichtlichen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der unten stehenden Auflistung. Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich, die Ihr Ausbildungsbetrieb vornimmt.

Sie erhalten von der IHK rechtzeitig eine schriftliche Einladung, der Sie die genauen Termine, Uhrzeiten und Örtlichkeiten entnehmen können.

  Sommer 2009  12./13. Mai 2009    
  Winter 2009/2010  24./25. November 2009   
    (alle Angaben ohne Gewähr!)   

Beachten Sie, dass der erste schriftliche Prüfungstag in der Regel vormittags beginnt (meist ab 08:00 Uhr), der zweite Prüfungstag dagegen nachmittags (meist ab 12:45). Normalerweise wird am ersten Tag der Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse", am zweiten Prüfungstag werden die beiden Prüfungsbereiche "Wirtschafts- und Sozialprozesse" sowie "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" geprüft. Achten Sie auf Änderungen!

Die mündlichen Prüfungen im Prüfungsbereich "Einsatzgebiet" finden für jeden Auszubildenden individuell statt. Der Prüfungstermin wird vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt. Sie erhalten hierzu rechtzeitig eine schriftliche Einladung, der Sie den genauen Termin und den Prüfungsort entnehmen können.

Wo wird die Abschlussprüfung durchgeführt?

In der Regel beauftragt die SIHK die zuständigen Berufskollegs mit der Durchführung der Berufsabschlussprüfungen. Das heißt, dass alle Auszubildenden, die am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg zur Berufsschule gehen, die schriftliche IHK-Abschlussprüfung auch am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg in Halver-Ostendorf oder Altena ablegen.

Bitte beachten Sie hierzu Ihre Einladung zur schriftlichen Abschlussprüfung und evtl. enthaltene Abweichungen.

Die mündliche Prüfung (Einsatzgebiet) findet dagegen an unterschiedlichen Orten statt. Der Prüfungsort wird von Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt. Die Prüfungen können in Ausbildungsbetrieben, in den Räumlichkeiten der SIHK Hagen oder in einem Berufskolleg stattfinden.

Bitte beachten Sie hierzu Ihre Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung.

Wie sieht die Abschlussprüfung aus?

Beim Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse" handelt es sich um eine so genannte konventionelle Prüfung. Damit ist gemeint, dass Sie Situationsaufgaben oder Fallbeispiele frei beantworten sollen. Sie erhalten dazu einen mehrseitigen, gehefteten DIN A4-Prüfungsbogen, der unter den jeweiligen Aufgaben Platz für Ihre Antworten enthält. Sollte dieser Platz einmal nicht ausreichen, so können Sie das beiliegende Konzeptpapier benutzen.

Bei den beiden Prüfungsbereichen "Wirtschafts- und Sozialprozesse" und "kaufmännische Steuerung und Kontrolle" handelt es sich dagegen um so genannte programmierte Prüfungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auszuwählen oder von Ihnen zuvor berechnete Ergebnisse einzutragen. Sie erhalten dazu jeweils einen oder mehrere Aufgabensätze und die dazugehörigen Antwortbögen.

Zusätzlich erhalten Sie im Prüfungsbereich "kaufmännische Steuerung und Kontrolle" meist noch einen Belegsatz und einen Industrie-Kontenrahmen. Bei so vielen Unterlagen fällt es manchmal schwer, den Überblick zu behalten. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie nach Beendigung der Prüfung alle Unterlagen abgeben!

Und noch ein Tipp: Da die Antwortbögen immer aus einer Originalseite und einem Durchschlagbogen bestehen, passiert es schnell, dass man einen Bogen als Schreibunterlage genutzt hat. Dann kann man aber die Durchschlagseite nicht mehr lesen. Also: Halten Sie Ordnung auf Ihrem Prüfungsplatz!

Welche Inhalte werden abgefragt?

Die Abschlussprüfung der IHK zum/zur Industriekaufmann/Industriekauffrau besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die jeweiligen Prüfungsbereiche entnehmen Sie bitte folgender Tabelle.

Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf die Prüfungsbereiche.

Prüfungsbereich Geschäftsprozesse

Typ:  schriftlich,Situationsaufgaben oder Fallbeispiele 
Dauer:  180 Minuten 
Prüfungsziele:  Geschäftsprozesse analysierenProblemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln 
Inhalte:  Marketing und AbsatzBeschaffung und BevorratungPersonalLeistungserstellung 
Anteil am Gesamtergebnis:  40 %, wobei mindestens 50 Punkte erzielt werden müssen ("Geschäftsprozesse" = Sperrfach); vgl. Bestehensregelung! 
Quelle:  Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 1 und 10 

Prüfungsbereich: Kfm. Steuerung und Kontrolle

Typ:  schriftlich,bis zu 4 praxisbezogene Aufgaben 
Dauer:  90 Minuten 
Prüfungsziele:  Leistungsabrechnung und Controlling 
Inhalte:  Kosten erfassenbetriebliche Geld- und Wertströme analysierenbetriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen ableiten 
Anteil am Gesamtergebnis:  20 %; beachten Sie hierzu die Bestehungsregelung! 
Quelle:  Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 2 und 10 

Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde

Typ:  schriftlich,praxisbezogene Aufgaben 
Dauer:  60 Minuten 
Prüfungsziele:  allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen 
Anteil am Gesamtergebnis:  10 %; beachten Sie hierzu die Bestehungsregelung! 
Quelle:  Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 3 und 10 

Wann ist die Abschlussprüfung bestanden?

Die IHK-Abschlussprüfung zur/zum Industriekauffrau/Industriekaufmann ist bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1.  Gesamtergebnis mindestens 50 % 
2.  "Geschäftsprozesse" mindestens 50 % (Sperrfach) 
3.  in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche "Kaufmännische Steuerung und Kontrolle" oder "Wirtschafts- und Sozialprozesse" mindestens 50 % 
4.  "Einsatzgebiet" mindestens 50 % (Sperrfach) 

Wenn in einem Prüfungsbereich die Note "ungenügend" erzielt wird, führt dies - unabhängig von allen anderen erbrachten Prüfungsleistungen - zu einem Nichtbestehen der IHK-Abschlussprüfung.

Was ist das Einsatzgebiet?

Im so genannten betrieblichen Einsatzgebiet arbeitet der Auszubildende in den Monaten vor der Abschlussprüfung und bereitet sich dort auf eine Fachaufgabe vor, die Gegenstand der mündlichen Prüfung ist.

Dem zuständigen Prüfungsausschuss ist eine Kurzbeschreibung der Fachaufgabe zu einem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) festgelegten Termin zur Genehmigung vorzulegen.

Der Antrag muss u. a. auf jeden Fall enthalten:

- konkrete inhaltliche Angaben zum Einsatzgebiet (z.B. Skizzierung von vor- und nachgelagerten Geschäftsprozessen),

Angaben zu den Präsentationsmitteln, wie z.B. OHP, Pinwand, Laptop, Beamer).
Wie sollte eine genehmigungsfähige Fachaufgabe beschaffen sein?Ihre Fachaufgabe kann sich auf einen innerbetrieblichen Standardablauf beziehen; also z.B. Reklamationsabwicklung, Abwicklung eines Kundenauftrages.Ihre Fachaufgabe kann sich aber auch auf ein einmaliges Projekt beziehen; also z.B. Marktanalyse zur Kundenakzeptanz einer neu eingeführten Marke (siehe Anlage).Falls ein innerbetrieblicher Standardablauf als Fachaufgabe gewählt wird, können Sie diesen einer kritischen Analyse unterziehen. Sie können z.B. Vereinfachungsmöglichkeiten für die Prozesskette aufzeigen o.ä.Die Fachaufgabe muss prozessorientiert sein, d.h. eine Themenstellung wie z.B. Vor- und Nachteile des Wechsels ist nicht geeignet.Die Fachaufgabe muss von Ihnen selbständig bearbeitet werden.Die Fachaufgabe muss aus dem Themenbereich der Ausbildung eines Industriekaufmanns / einer Industriekauffrau stammen. Vermeiden Sie also Themen wie z.B. Implementation eines neuen Buchhaltungsprogramms (Bereich IT-Kaufmann / IT-Kauffrau).Ausgangspunkt der Fachaufgabe ist eine konkrete Aufgabenstellung. Dabei ist dieFachaufgabe ganz klar beispielbezogen. Beispiel: Beim Thema „Reklamationsabwicklung“ schildern Sie nicht allgemein die Vorgehensweise bei Reklamationen, sondern Ausgangspunkt ist eine bestimmte Reklamation, die bearbeitet wird.Sie müssen die Fachaufgabe in den letzten Monaten Ihrer Ausbildung durchführen.Die Fachaufgabe darf sich nicht auf Tätigkeiten beziehen, die in anderen Ausbildungsabschnitten durchgeführt wurden.

Report

Über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet ist vom Prüfling ein höchstens fünfseitiger Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch zu erstellen. Dieser ist dem Prüfungsausschuss bereits im Vorfeld der praktischen Prüfung zu einem bestimmten Termin zur Verfügung zu stellen. Anlagen zur Erläuterung betriebsüblicher Unterlagen können dem Report beigefügt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine Betriebsgeheimnisse veröffentlicht werden und nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen wird.

Es erfolgt keine Bewertung des Reports, er dient dem Prüfungsausschuss nur zur Information und ist Grundlage für die Präsentation und für das Fachgespräch.

Beurteilungskriterien für eine PräsentationAufbau und inhaltliche Struktur (Aufgabenstellung und Ziel, sachliche Gliederung, Darstellung der inhaltlichen Zusammenhänge) Präsentationstechnik und kommunikative Kompetenz (Visualisierung, Medieneinsatz, Ausdrucks-, Vortragsweise).

Fachgespräch

Im Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Auch hier werden fachliche und kommunikative Kompetenz bewertet.

Prüfungsbereich:  Einsatzgebiet 
Typ:  mündlich,Basis: fünfseitiger Report 
Dauer:  Präsentation ca. 15 MinutenFachgespräch ca. 15 Minuten(max. 30 Minuten insgesamt) 
Prüfungsziele:  ganzheitliche Geschäftsprozesse in der Sachbearbeitung beherrschenProblemlösungen in der Praxis erarbeiten 
Inhalte:  einsatzgebietsspezifische Inhalte;a) Präsentation:Sachverhalte, Abläufe, Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellenb) FachgesprächFachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten 
Anteil am Gesamtergebnis:  30 %, wobei mindestens 50 Punkte erzielt werden müssen ("Einsatzgebiet" = Sperrfach); vgl. Bestehensregelung! 
Quelle:  Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002, hier: 9 Abs. 3 Nr. 4 und 10 

Vorbereitungsschritte

Nr.  Aufgaben  Beteiligte 
1.  Auswahl des Einsatzgebietes   Ausbilder und Azubi 
2.  Festlegung der Fachaufgabe  Ausbilder und Azubi 
3.  Genehmigung der Fachaufgabe(dazu ist eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe vor der Durchführung vorzulegen)  Prüfungsausschuss 
4.  Anfertigen eines höchstens fünfseitigen Reports und erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen (Report dient als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch; Achtung: Report wird nicht bewertet!)  Azubi 
5.  Vor der Durchführung der Prüfung sind folgende Unterlagen beim Prüfungsausschuss einzureichen:-Report-evtl. Anlagen- Bestätigung des Ausbilders, dass die Fachaufgabe vom Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden ist  AzubiAusbilderPrüfungsausschuss 
6.  Prüfung im Einsatzgebiet(Die Prüfung im Einsatzgebiet findet ca. 3 Monate nach der schriftlichen Prüfung statt.)  AzubiPrüfungsausschuss 

Quelle: Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002, hier: § 9 Abs. 3 Nr. 4.

Wie errechnet sich das Gesamtprüfungsergebnis?

Das Gesamtergebnis der IHK-Prüfung ergibt sich aus den gewichteten Einzelleistungen in den vier Prüfungsbereichen. 

Schriftliche Prüfungsbereiche  
Geschäftsprozesse 40 %   Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20 %  Wirtschafts- und Sozialprozesse 10 % 
Mündlicher Prüfungsbereich (Präsentation und Fachgespräch)  
Einsatzgebiet 30 %  


Die einzelnen Prüfungsleistungen werden nach einem Punktsystem bewertet.

Punkte  Bewertung  Note 
100-92 Punkte  Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung  sehr gut 
unter 92 - 81 Punkte  Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung  gut 
unter 81 - 67 Punkte  Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung  befriedigend 
unter 67 - 50 Punkte  Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht  ausreichend 
unter 50 - 30 Punkte  Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind  mangelhaft 
unter 30 - 0 Punkte  Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind  ungenügend 

Beispiel

 
Ein Auszubildender hat in der Abschlussprüfung folgende Ergebnisse erzielt:
 
Geschäftsprozesse:                                 86 von 100 Punkten (gut)
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:   78 von 100 Punkten (befriedigend)
Wirtschafts- und Sozialprozesse:            69 von 100 Punkten (befriedigend)
Einsatzgebiet:                                        92 von 100 Punkten (sehr gut)
 

Prüfungsbereiche:  Punkte  Gewichtung  gew. Punkte 
Geschäftsprozesse  86  40  3440 
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle  78  20  1560 
Wirtschafts- und Sozialprozesse  69  10  690 
Einsatzgebiet  92  30  2760 
Summe:  100  8450 
Gesamtprüfungsergebnis: 8450 Punkte : 100 = 84,5 = gut 

Der Auszubildende hat die Abschlussprüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ bestanden.

Was ist eine "Ergänzungsprüfung"?

Wenn in der schriftlichen Prüfung in zwei Prüfungsbereichen die Note "mangelhaft" und in den restlichen Prüfungsbereichen mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde, kann auf Antrag des Prüflings oder auf Ermessen des Prüfungsausschusses die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten ergänzt werden, wenn dies den Ausschlag zum Bestehen der Abschlussprüfung geben kann.

Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling aus den beiden nicht bestandenen Bereichen zu bestimmen.

Die schriftliche und mündliche Teilleistung dieses Prüfungsbereiches werden im Verhältnis 2 : 1 zu einer Note zusammengefasst.

Kann man die Abschlussprüfung wiederholen?

Ja - man kann die Abschlussprüfung sogar zwei Mal wiederholen. Allerdings kann sie frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden - also 6 Monate später.

Dabei brauchen Prüfungsbereiche, in denen man bereits mindestens 50 % erbracht hat, nicht wiederholt zu werden. Dies muss vom Prüfungsteilnehmer beantragt werden und er muss sich innerhalb von 2 Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden.

Der Auszubildende erhält bei nicht bestandener Prüfung von der IHK schriftlich Bescheid, in welchen Prüfungsbereichen keine ausreichenden Leistungen erbracht worden sind und welche Prüfungsbereiche in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt zu werden brauchen.

Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich bei nicht bestandener Prüfung um ein halbes Jahr (vgl. hierzu auch die Seite Berufsschulabschluss)

Wann bekommt man das Prüfungsergebnis mitgeteilt?

Wenn alle Prüfungsbereiche gemäß den Bestehensregeln erfüllt wurden, erhalten Sie direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung, die - vorbehaltlich der rechnerischen Richtigkeit - das Bestehen der Prüfung dokumentiert.

Das eigentliche Prüfungszeugnis wird von der IHK per Post (mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung) zugestellt.

Kann man von der Prüfung zurücktreten?

Grundsätzlich ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich. Allerdings sind hierbei einige Bedingungen zu beachten.

Vor Beginn der Prüfung kann man durch eine schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. Dies ist sogar noch am Prüfungstag (z.B. wegen Krankheit) möglich. Damit gilt die Prüfung als nicht begonnen und kann beim nächsten Prüfungstermin abgelegt werden.

Hat man bereits mit der Prüfung begonnen, kann immer noch der Rücktritt erklärt werden. Die Prüfungsbereiche, die bereits vollständig abgelegt worden sind, können dabei angerechnet werden. Dazu ist allerdings das Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit -> Vorlage eines ärztlichen Attests!) notwendig, über dessen Akzeptanz der Prüfungsausschuss entscheidet.

Tritt man ohne wichtigen Grund zurück oder erscheint nicht zur Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

Der Prüfungsausschuss ist das Gremium, welches Ihre Abschlussprüfung abnimmt. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehört u. a. die Bewertung Ihrer schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen, die Festlegung des Termins für die mündliche Prüfung und die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen der Gesamtprüfung.

Für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau bestehen bei der SIHK Hagen aufgrund der großen Anzahl von Ausbildungsverhältnissen insgesamt 7 Prüfungsausschüsse für das Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg am Standort Halver-Ostendorf und 4 Prüfungsausschüsse am Standort Altena.

Die Prüfungsausschüsse bestehen jeweils aus mindestens drei Mitgliedern:
- einem/er Lehrer/in des Berufskollegseinem/er Beauftragten der Arbeitgebereinem/er Beauftragten der ArbeitnehmerMindestens zwei Drittel der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder eines Prüfungsausschusses wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Alle Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig sein, dürfen nicht befangen sein, werden für fünf Jahre berufen und haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.

Wie werden Täuschungsversuche geahndet?

Auch das sollten Sie wissen: Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße können mit dem Ausschluss von der Prüfung geahndet werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Prüfung für nicht bestanden erklärt wird - übrigens auch bei festgestellten Täuschungen innerhalb eines Jahres nach der Prüfung.

Achtung:

Da an den Prüfungstagen alle immer etwas aufgeregt sind - und das gilt für die Prüfungskandidaten genauso wie für die Aufsichtführenden bei der schriftlichen und die Prüfer bei den mündlichen Prüfungen, sollten Sie alles vermeiden, was Ihnen als Täuschungsversuch ausgelegt werden könnte. Dazu gehören zwei ganz wichtige Dinge:

- für die gesamte Dauer der Prüfung (inklusive der Pausen) ist das Mitbringen/Benutzen von Handys/Mobiltelefonen nicht gestattet (schon das alleinige Führen eines Handys in den Prüfungsräumen gilt als Täuschungshandlung). Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der gesamten Prüfung!

- Das Ausleihen oder die Weitergabe eines Taschenrechners während der Prüfung sowie die Benutzung eines programmierbaren Taschenrechners ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuche!

Kann man die Prüfungsunterlagen später einsehen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich - allerdings erst nach Abschluss der gesamten Prüfung.

Auf Antrag gewährt Ihnen die IHK Einblick in ihre Prüfungsunterlagen. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden zwei Jahre bei der IHK aufbewahrt, so dass auch nur in diesem Zeitraum Einblick genommen werden kann.

Wann wird man zur Abschlussprüfung zugelassen?

In der Regel müssen drei - eher formale - Tatbestände erfüllt sein, damit Sie zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden:

- die Ausbildungszeit muss zurückgelegt sein bzw. innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungstermin enden
- die Teilnahme an der Zwischenprüfung und das Führen von Berichtsheften ist erforderlich
1. Die Note der Zwischenprüfung ist unerheblich, nur die Teilnahme ist Voraussetzung.
2. die Berichtshefte sind am Tag der mündlichen Prüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen.
Bei Nichtvorlage kann die Zulassung zur Prüfung entzogen werden.
- der Ausbildungsvertrag muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein
(erkennbar am Stempel auf Ihrem Ausbildungsvertrag)

Auf die Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen (§ 40 BBiG) soll hier - bis auf die Möglichkeit der Verkürzung - nicht näher eingegangen werden.

Kann man die Abschlussprüfung vorzeitig ablegen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzen und damit die Abschlussprüfung vorziehen.

Allerdings ist dies nur möglich, wenn Sie sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule wesentlich über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbringen. Für die Berufsschule bedeutet dies, mindestens einen Notendurchschnitt von 2,49 im berufsbezogenen Bereich zu erreichen.

Den Antrag auf Zulassung zur vorgezogenen Prüfung stellen Sie als Auszubildende/Auszubildender bei der SIHK Hagen selbst. Denken Sie daran, den Antrag dem Betrieb und der Berufsschule vorzulegen, damit diese die erzielten Leistungen bestätigen können.

Informieren Sie sich bei der SIHK über die entsprechenden Termine! Es gelten Ausschlussfristen.

Was kostet die Abschlussprüfung?

Sie als Auszubildende/Auszubildender zahlen nichts für die Abschlussprüfung. Die Gebühren werden von Ihrem Ausbildungsunternehmen getragen.

Bei Wiederholungsprüfungen können andere Regelungen gelten, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll.

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