Kammerprüfung
Der Bildungsgang Bürokaufleute ist der einzige am ESBK, bei dem die Schülerinnen und Schüler von zwei verschiedenen Kammern (Handwerkskammer Arnsberg, SIHK Hagen) mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen an zwei verschiedenen Orten geprüft werden.
Zwischenprüfung
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. In 120 Minuten sollen die bis dahin erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden überprüft werden. Folgende Inhalte werden geprüft:
- Allgemeine Wirtschaftslehre (Wirtschafts- und Soziallehre)
- Spezielle Betriebswirtschaftslehre (Bürowirtschaft)
- Rechnungswesen
Abschlussprüfung
In der Abschlussprüfung soll die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden.
Sie besteht aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die schriftliche Prüfung umfasst weitgehend dieselben Bereiche wie die Zwischenprüfung und dauert für die Bereiche Bürowirtschaft bzw. Wirtschaftsund Sozialkunde je 60 Minuten. Für die Prüfung in Rechnungswesen beträgt die Prüfungszeit 90 Minuten.
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie betrieblich relevante Aufgabenstellungen am Computer mit einer Standard-Software (Office-Paket) einer inhaltlich richtigen und gestalterisch präsentablen Lösung zuführen können. Die erste Aufgabe liegt im Bereich Textverarbeitung (45 Minuten), die zweite und dritte im Bereich Tabellenkalkulation einschließlich Diagramm-Erstellung (60 Minuten).
Der zweite Teil der praktischen Prüfung ist eine mündliche Prüfung von insgesamt 45 Minuten als Einzelprüfung. In ungefähr 20 Minuten kann der Prüfling eine von zwei vorgelegten Aufgaben auswählen und sich auf einen kurzen Vortrag und das anschließende Prüfungsgespräch vorbereiten. Die restliche Zeit muss er sich dem Prüfungsgespräch vor dem Ausschuss (in dem i.d. R. zwei Drittel der Mitglieder aus den Ausbildungsbetrieben kommen) stellen.
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