Berufsschulabschluss
Unabhängig vom Berufsabschluss (SIHK) wird Ihnen ein Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. „Schüler haben die Leistungsanforderungen [...] erfüllt, [...] wenn ihre Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind.“ (§ 6 VO über die Bildungsgänge in der Berufsschule)
Berufsabschluss
Sie müssen nach der Verordnung zur Berufsausbildung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau vom 30.12.1997 eine Zwischenprüfung (§ 7) und eine Abschlussprüfung (§ 8) ablegen. Für die Durchführung der Prüfung ist die Industrie und Handelskammer zuständig.
Zwischenprüfung: Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt (i. d. R. im September). Geprüft werden die Kenntnisse und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres.
Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung setzt sich aus mehreren Prüfungsfächern zusammen, die an drei Terminen geprüft werden. Der schriftliche Teil der Prüfung erfolgt an zwei nacheinander folgenden Tagen im November und der mündliche Teil der Prüfung findet im Januar des Folgejahres statt.
| 1. Prüfungsfach |
Bankwirtschaft (90 + 60 Minuten Prüfungszeit) |
Das Prüfungsfach setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Dem konventionellen Teil mit drei gleichgewichtigen Fällen, die Sie frei beantworten müssen. Die Fälle umfassen die Bereiche nationalen und internationalen Zahlungsverkehr oder Kontoführung, Vermögensanlage sowie Kreditgeschäft. Der programmierte Teil beinhaltet alle Sachgebiete des Faches in einem ca. 21 Aufgaben umfassenden Aufgabensatz. |
| 2. Prüfungsfach |
Rechnungswesen und Steuerung (60 Minuten Prüfungszeit) |
In der Regel müssen Sie dreizehn bis fünfzehn programmierte Aufgaben lösen, die z.B. als Multiplechoice-Aufgaben, Zuordnungsaufgaben, Rechenaufgaben oder Buchungsaufgaben formuliert sind. |
| 3. Prüfungsfach |
Wirtschafts und Sozialkunde (60 Minuten Prüfungszeit) |
Auch in diesem Fach werden Sie, wie im 2. Prüfungsfach programmierte Aufgaben zur Lösung erhalten. |
| 4. Prüfungsfach | (20 Minuten Prüfungszeit + 15 Minuten Vorbereitungszeit) | In diesem Fach sollen Sie Ihre Beratungskompetenz unter Beweis stellen. In einem Beratungsgespräch aus den Gebieten Kontoführung und Zahlungsverkehr oder Geld und Vermögensanlagen oder Kreditgeschäft zeigen Sie, dass Sie in der Lage sind, Kundengespräche systematisch und situationsbezogen zu führen. |
Sie haben die Abschlussprüfung bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichende Prüfungsleistungen von Ihnen erbracht werden. Sollten die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet werden, ist die Abschussprüfung nicht bestanden.
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